Er ist nicht organisiert vorgegangen, die Taten haben sich im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit als Generalunternehmer abgespielt. Nichts desto trotz hat der Beschuldigte jedoch auch nichts unternommen, um seinen treuhänderischen Pflichten gegenüber den Bauherren nachzukommen und die Gelder der Bauherren entsprechend zu schützen (z.B. Zahlungsanweisung auf anderes Konto). Eine gewisse kriminelle Energie ist somit vorhanden, sie wird als leicht bis mittel eingestuft.