Wie bereits die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, kam für die Bauherren zum finanziellen Schaden auch ein hoher administrativer Aufwand – Auseinandersetzungen mit Handwerkern sowie Gerichtsverfahren, insbesondere Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten – hinzu; die Geschädigten litten unter Ängsten und psychischer Belastung, mehrmals war sogar die Privatinsolvenz ein Thema (vgl. pag. 1979 Z. 13–14). Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist als leicht bis mittel zu bezeichnen. Hinsichtlich der Art und Weise des Vorgehens schliesst sich die Kammer der Beurteilung der Vorinstanz an, die was folgt dazu festhielt (pag.