Dennoch wurden die Geschädigten als Privatpersonen und Familie finanziell empfindlich getroffen. Sie wollten sich den Traum eines eigenen Hauses erfüllen, schöpften hierzu finanziell ihre Möglichkeiten aus und wurden in ihrem Vertrauen, das sie gegenüber dem Beschuldigten aufbrachten, schwer enttäuscht. Wie bereits die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat, kam für die Bauherren zum finanziellen Schaden auch ein hoher administrativer Aufwand – Auseinandersetzungen mit Handwerkern sowie Gerichtsverfahren, insbesondere Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten – hinzu;