73 messung ist nicht angebracht und methodisch nicht richtig. Werden die Veruntreuungen separat betrachtet, erscheinen vorliegend diejenigen zum Nachteil der Bauherren G.________ und M.________ als konkret schwerste Delikte. Da die Veruntreuung zum Nachteil der Bauherren G.________ den grössten Deliktsbetrag betrifft, wird die Einsatzstrafe hierfür gebildet.