Selbst wenn er darauf hoffte, mit den Optionsanlagen hohe Gewinne zu realisieren, konnte ihm nicht unbekannt sein, dass diese Hoffnungen buchhalterisch ohne Relevanz sind. Die inkorrekte Verbuchung bzw. Bilanzierung erfolgte zumindest auch mit der Absicht, die prekären finanziellen Verhältnisse vor der R.________(Bank), der zwecks Bonitätsprüfung jeweils die Bilanz abgegeben wurde, zu verschleiern, um so die gewährten Kredite beizubehalten bzw. neue Kredite zu erhalten. 13.5