Letztere lagen in beiden Jahren massiv unter den bilanzierten Werten und der Beschuldigte hätte sie den Auszügen, die er regelmässig vom Broker erhielt, entnehmen können. Die Bilanzierung erfolgte mithin nicht nur in methodischer Hinsicht falsch, sondern auch in krasser Abweichung von den tatsächlichen Werten, womit sie alles andere als «sachlich korrekt» war. Irrelevant für die Bewertung sind auch blosse Hoffnungen auf zukünftige Gewinne.