Was die Bilanz 2010 anbelangt, ist festzuhalten, dass – wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt (pag. 2541) – die Tatsache, dass diese von der Steuerbehörde 2012 (rückwirkend) korrigiert wurde, nichts daran ändert, dass die Bilanz zuvor nicht korrekt erstellt worden war. Wie dem Beschuldigten bekannt war, wiesen die in den Aktiven der Bilanz 2010 mit einem Wert von CHF 718‘000.00 an-