Der I.________GmbH fehlte so einerseits die während der Dauer der Anlage dringend benötigte Liquidität und andererseits durch den Verlust die dauerhaft dringend notwendigen Mittel. Wie dem Beweisergebnis zu entnehmen ist, führte der massive Mittelabfluss in den Jahren 2008 und 2009 dazu, dass die I.________GmbH nicht mehr in der Lage war, die Verbindlichkeiten für die laufenden Bauprojekte zu begleichen und – durch den in Realisierung des hohen Anlagerisikos erfolgten markanten Wertverlust der Anlagen – zur Überschuldung. Auch waren die Investitionen, insbesondere auch diejenigen im Jahre 2012, Ursache oder zumindest Mitursache für die Zahlungsunfähigkeit bzw. deren Verschlimme-