Es ist aber eben auch in der Verantwortung der Organe, diese Geldanlagen seriös vorzunehmen, so dass dem Unternehmen möglichst kein Schaden daraus entsteht. Dazu gehört vorab, dass nur dann Geldanlagen zu tätigen sind, wenn ausreichend flüssige Mittel (wenn auch nur vorübergehend) entzogen werden, welche benötigte werden, um den Gesellschaftszweck erfüllen zu können, d.h. die laufenden Verbindlichkeiten begleichen zu können. Dazu gehört weiter, dass v.a. wenn es sich nicht um den eigentlichen Firmenzweck handelt, gut abgewogen wird, in was investiert wird.