380), verbunden mit den entsprechenden hohen Risiken und nicht etwa in einer nach- oder werthaltigen Anlage von Firmenmitteln. Der Beschuldigte hat sich so gleich mehrmals, wider aller vernünftigen ökonomischen Argumente und geleitet durch den Anreiz des hohen Gewinns, zu den Optionskäufen entschieden und so in den Jahren 2008 und 2009 Mittel in der Höhe von insgesamt CHF 839‘845.31 investiert, bei einer einzigen Rückzahlung am 20. März 2009 in der Höhe von lediglich CHF 121‘467.60. Irrelevant für die Frage der gewagten Spekulation ist dabei, dass der Beschuldigte dafür einen (zumindest im Zeitpunkt der Investition werthal-