Weiter hatte er Kenntnis vom Minussaldo auf dem Geschäftskontokorrentkonto sowie von der Praxis der R.________(Bank), Zinsen und Amortisationen diesem Konto zu belasten und die Minussaldi mit Eingängen zu kompensieren. Indem er in dieser Situation die Bauherren die Zahlungen ohne weitere Vorkehrungen auf das Kontokorrentkonto mit erheblichem Minussaldo überweisen liess, nahm er zumindest in Kauf, dass die Gelder zufolge Verrechnung, insbesondere mit dem Minussaldo, nicht mehr entsprechend seiner Verpflichtung für die Bauprojekte der jeweiligen Bauherren verwendet werden können.