59 hat er die obligatorischen Ansprüche der Treugeber vereitelt und die Vermögenswerte unrechtmässig verwendet. Dadurch kamen die Bauherren insofern zu Schaden, als dass die Handwerker und Unternehmer nach dem Konkurs der I.________GmbH Forderungen gegen sie geltend machten und die Bauherren noch offene Arbeiten bezahlen mussten. Dieser Schaden beläuft sich bei den Bauherren F.________ auf ca. CHF 188‘355.00, bei den Bauherren G.________ auf ca. CHF 396‘400.00 und bei Bauherr M.__