in der Folge die Gelder entgegen der Treuhandverpflichtung nicht vollständig für das jeweilige Bauprojekt verwendete, sondern meist primär zur Deckung des Minussaldos des Kontokorrentkontos, die von den Bauherren G.________ und Bauherr M.________ anvertrauten Gelder zudem teilweise für den Kauf von Optionen,