Die anvertrauten Vermögenswerte müssen nur, aber immerhin, wirtschaftlich fremd sein, was dann der Fall ist, wenn sie dem Täter mit der Verpflichtung übergeben wurden, sie ständig zur Verfügung des Treugebers zu halten. Geschützt ist damit der Anspruch des Treugebers darauf, dass der anvertraute Vermögenswert entsprechend dem bestimmten Zweck und den vom Treugeber erfolgten Weisungen verwendet wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_68/2011 vom 22. August 2011 E. 3.1). Vorliegend verpflichtete sich die I.________GmbH, handelnd durch den Beschuldigten, als Generalunternehmerin gegenüber den Bauherren F.___