der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 10.3 Die Verteidigung macht geltend, die Verurteilung wegen Veruntreuung sei zu Unrecht erfolgt und bringt zur Begründung dazu im Wesentlichen Folgendes vor: Zunächst hätten die Bauherren die Verträge mit der I.________GmbH geschlossen, nicht mit dem Beschuldigten als Privatperson, und die Beträge seien auch ausschliesslich der GmbH anvertraut worden. Wer, wie der Beschuldigte, als Organ