Die I.________GmbH hat mit den Strafklägern C.________ im Zusammenhang mit der Liegenschaf in K.________(Ortschaft) zwei Verträge abgeschlossen: den Werkvertrag vom 28. Januar 2012 (pag. 548 ff.) und den (öffentlich beurkundeten) Kaufvertrag vom 7. Februar 2012 (pag. 566 ff.). Für die hier zu beurteilende Frage ist davon auszugehen, dass sich deren Beantwortung einzig nach dem Kaufvertrag richtet.