5.3.2) handelt, sind aus den bei der R.________(Bank) edierten Bankakten auch keine solchen Kreditunterlagen ersichtlich. 9.8.3 Weiter ist für die rechtliche Beurteilung die Frage relevant und zu klären, ob die Schlusszahlung bzw. die geleisteten CHF 450‘000.00, im Zeitpunkt der Überweisung am 16. Juli 2012 fällig war bzw. waren.