Abgesehen davon, dass es sich bei dem von der Verteidigung in diesem Zusammenhang genannten Grundstück (K.________(Ortschaft)- Grundbuchblatt Nr. ____) nicht um dasjenige der Ehegatten C.________ (sondern um eine wohl erst später verkaufte Liegenschaft, vgl. edierte Akten der R.________(Bank), Beilagenordner Nr. 5 blau, Fasz. 5.3.2) handelt, sind aus den bei der R.________(Bank) edierten Bankakten auch keine solchen Kreditunterlagen ersichtlich.