52 kaum unterzeichnet hätte. Mithin war die R.________(Bank) kurz nach Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr Inhaberin des Schuldbriefes und folglich nicht mehr Berechtigte daran. Damit ist klar, dass im Zeitpunkt, als es zur Abzahlung der von der R.________(Bank) der I.________GmbH gewährten Darlehen kam, das von den Ehegatten C.________ erworbene Grundstück schon länger nicht mehr als Realsicherheit der R.________(Bank) haftete.