Dies deshalb, weil dieser Inhaberschuldbrief der AJ.________ (Bank) als Sicherheit für deren Finanzierung für die Käuferschaft dienen sollte; die Aushändigung des Papiers war denn auch die Bedingung für das Zahlungsversprechen der AJ.________(Bank), den Kaufpreis valutagerecht zu vergüten. Das vom 7. Februar 2012 datierende Zahlungsversprechen der AJ.________(Bank) ist Bestandteil des Kaufvertrages (pag. 568, Ziff. III in fine) und ist in den von der R.________(Bank) edierten Akten enthalten (Beilagenordner Nr. 5 blau, Fasz. 5.3.2).