Die I.________GmbH war insoweit vorleistungspflichtig. Die Finanzierung dieser Vorleistung erfolgte durch eine variable Hypothek der I.________GmbH bei der R.________(Bank), mit gleichzeitiger Sicherungsübereignung mehrerer Inhaberschuldbriefe, welche auf den durch die I.________GmbH überbauten Grundstücken errichtet wurden (vgl. den Darlehensvertrag über CHF 2‘150‘000.00 vom 25./26. Januar 2010 in den edierten Akten der R.________(Bank), Beilagenordner Nr. 5 blau, Fasz. 5.3.1). So lastete auch auf dem Grundstück, das die Ehegatten C.________ später erwarben (K.________(Ortschaft)-Gbbl.