Zusätzlich schlossen dieselben Parteien am 7. Februar 2012 einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über dieselbe Liegenschaft (pag. 566 ff.) mit demselben Kaufpreis, wobei die Zahlungsfristen im Kaufvertrag wie folgt geregelt wurden: die erste Rate von CHF 100‘000.00 innert fünf Arbeitstagen nach Aufnahme des Kaufvertrages im Tagebuch des Grundbuchamtes und die Kaufpreisrestanz von CHF 500‘000.00 auf den Zeitpunkt des «vorgesehenen Nutzen- und Schadenüberganges bzw. in jedem Fall fünf Tage vor dem Bezug der Vertragssache» (pag. 568, im Vertrag in fetter Schrift hervorgehoben).