Dies obwohl der Beschuldigte wusste oder aufgrund der zahlreichen Zahlungsausstände und Betreibungen wissen musste, dass die I.________GmbH jederzeit völlig zahlungsunfähig werden kann bzw. dass über sie der Konkurs eröffnet werden kann, womit sein System, Forderungen aus alten Projekten mit Einnahmen von neueren Projekten zu tilgen, nicht mehr funktionieren wird und er zudem wusste, dass die Firma – entgegen der Bilanz – massiv überschuldet war. Nach dem Konkurs der I.________GmbH wurden die Bauherren mit offenen Rechnungen für bereits erledigte oder noch zu erledigende Arbeiten kon-