Die Kammer erachtet diese Berechnungen der Bank wie die Vorinstanz als zuverlässig und stellt darauf ab. Demnach ist von einem Deliktsbetrag von ca. CHF 396‘400.00 auszugehen (Gesamtkosten der Liegenschaft von CHF 967‘000.00, abzüglich geleistete Zahlungen von CHF 483‘000.00, abzüglich des rückbehaltenen Betrags von CHF 87‘600.00). - Auch was Bauherr M.________ anbelangt, kann grundsätzlich auf seine glaubhaften Aussagen über die Schadenshöhe abgestellt werden: