(Holzbau) und AH.________, entstanden, welche durch eine Erhöhung der hypothekarischen Belastung auf CHF 680‘000.00, durch einen Forderungsverzicht der R.________(Bank) von CHF 150‘000.00 sowie einem Darlehen finanziert worden seien (pag. 888 Z. 112–128; vgl. auch pag. 1978 Z. 3–16). Diese Angaben decken sich weitgehend mit den Zahlen, welche AG.________ von der R.________(Bank), der finanzierenden Bank, im E-Mail vom 28. Juli 2014 über die Gesamtkosten des Einfamilienhauses zusammenstellte (vgl. pag. 944). Die Kammer erachtet diese Berechnungen der Bank wie die Vorinstanz als zuverlässig und stellt darauf ab.