________ über die Kosten, mit denen sie sich aufgrund unbezahlt gebliebener Rechnungen (CHF 135‘952.08) und noch offener Arbeiten (CHF 52‘402.90) konfrontiert sahen (pag. 744 f.), für verlässlich, zumal diese fein säuberlich aufgelistet und zum Grossteil mit entsprechenden Rechnungen und Zahlungsbestätigungen belegt wurden (vgl. pag. 761 ff.). Es resultiert ein Deliktsbetrag von ca. CHF 188‘355.00. - Die Bauherren G.________ gaben in der polizeilichen Einvernahme vom 27. März 2013 zu Protokoll, es seien über CHF 400‘000.00 an Mehrkosten, namentlich durch Forderungen der Firmen AB.________ (Holzbau) und AH.