Die Mehrkosten, die in jedem Bauprojekt entstehen würden, seien nicht berücksichtigt worden. Aufgrund der Konkurseröffnung habe der Beschuldigte sämtliche Geschäftsakten dem Konkursamt aushändigen müssen, sodass es ihm verwehrt worden sei, effektive Schlussabrechnungen für die Bauprojekte vorzunehmen. Sodann verkenne die Anklage die Rollenverteilung und Aufgaben im Strafverfahren, wenn sie ausführe, der Beschuldigte habe den angeblichen Deliktsbetrag zu errechnen (pag. 2481 f., Ziff. C.I.9 der Berufungsbegründung; pag. 2566, Ziff. A.I.6 der Replik).