47 Die Verteidigung wendet dagegen ein, der angebliche Deliktsbetrag sei durch die Vorinstanz falsch ermittelt worden. Statt, dass in jedem der drei Fälle konkret abgeklärt worden sei, wie hoch der effektive Betrag sei, für den der Beschuldigte verantwortlich sein könnte, habe man einfach auf die unzutreffenden und bestrittenen Behauptungen der Bauherren abgestützt. Die Mehrkosten, die in jedem Bauprojekt entstehen würden, seien nicht berücksichtigt worden.