• M.________ führte anlässlich der Einvernahme vom 24.04.2013 aus, dass sein materieller Schaden (und damit der Deliktsbetrag) bei rund CHF 300‘000.00 liege. Dieser setzt sich zusammen aus unbezahlten Forderungen von Handwerkern in der Höhe von CHF 245‘205.40 (vgl. Liste pag. 991), aus weiteren Kosten für den Carport, den Schopf und die aufgesetzte Terrasse in der Höhe von CHF 32‘000.00 sowie aus Kosten für Kleinarbeiten in der Höhe von CHF 10‘000.00 bis CHF 15‘000.00 (pag. 960 Z. 208-220; bestätigend: pag. 1963 Z. 33-46 und pag. 1964 Z. 1-2).