Wie bereits ausgeführt, haben die Ehegatten G.________ CHF 87‘600.00 vom ursprünglichen Werkpreis zurückbehalten, womit ein Deliktsbetrag in der Höhe von CHF 396‘400.00 (CHF 484‘000.00 abzüglich Kaufpreisrestanz von CHF 87‘600.00) resultiert.