• Die Gesamtkosten der Liegenschaft der Ehegatten G.________ beliefen sich gemäss Aufstellung der R.________(Bank) schliesslich auf CHF 967‘000.00 (vgl. pag. 944, Aufstellung AG.________ R.________(Bank)) statt auf CHF 597‘600.00 wie werkvertraglich vereinbart (vgl. pag. 891 ff.). Die Ehegatten wurden demnach gemäss glaubhaften Aussagen mit offenen Rechnungen in der Höhe von insgesamt CHF 484‘000.00 (Gesamtkosten der Liegenschaft von CHF 967‘000.00 abzüglich geleistete Zahlungen von CHF 483‘000.00) konfrontiert. Wie bereits ausgeführt, haben die Ehegatten G.__