• Bei den Ehegatten F.________ sind gemäss der von F.________ eingereichten Zusammenstellung (vgl. pag. 744) unbezahlte Rechnungen in der Höhe von CHF 135‘952.08 eingegangen (vgl. auch Rechnungen, pag. 761 ff.). Rund CHF 52‘402.90 hätten sodann gemäss seinen ersten Berechnungen für die Ausführungen der noch offenen Arbeiten aufgebracht werden müssen (vgl. pag. 819 ff.). Daraus ergibt sich insgesamt ein strafrechtlicher Schaden (Deliktsbetrag) von rund CHF 188‘355.00.