des Beschuldigten auf pag. 2010 Z. 39–42). Trotz dieses Wissens nahm der Beschuldigte Gelder von den Bauherren F.________, G.________ und M.________ entgegen bzw. liess diese auf das Kontokorrentkonto der I.________GmbH überweisen, obwohl er wusste oder zumindest in Kauf nahm, dass das Geld nicht entsprechend seiner Verpflichtung für die Bauprojekte der jeweiligen Bauherren verwendet werden kann, sondern eben für andere, ältere Verbindlichkeiten verwendet wird, meist zur Deckung des Minussaldos auf dem Kontokorrentkonto oder zur Bezahlung von ausstehenden Zinsen und Amortisationen.