Vorliegend ist aber erwiesen, dass er sich der finanziellen Schwierigkeiten der I.________GmbH schon längst bewusst war, als im April 2011 die erste (hier interessierende) Teilzahlung, diejenige der Bauherren F.________, auf das Kontokorrentkonto bei der R.________(Bank) erfolgte. Ebenso hatte der Beschuldigte als zuständiger Geschäftsführer Kenntnis vom erheblichen Minussaldo auf dem Konto und davon, dass die R.________(Bank) Zins- und Amortisationszahlungen direkt dem Konto belastet, tat sie dies doch schon zuvor, spätestens seit dem dritten Quartal 2010, laufend (vgl. die Kontoauszüge 2010, edierte Akten R.________(Bank), Beilagenordner Nr. 2 blau, Fasz. 4.1; vgl. auch die Aussagen