44 zuständiges und gegenüber der R.________(Bank) berechtigtes Organ der I.________GmbH, entgegen seinen eigenen Aussagen (z.B. pag. 2009 Z. 2–17), sehr wohl Einfluss. Er unterliess es aber, solche Vorkehren zu treffen. Dadurch entstand auf dem Kontokorrentkonto der I.________GmbH ein System, bei welchem Forderungen aus alten Projekten bzw. der daraus entstandene Minussaldo mit Einnahmen von neueren Projekten getilgt wurden, und das mit dem Konkurs sein jähes Ende fand.