In der Höhe des jeweils reduzierten Minussaldos wurden auch die Forderungen der R.________(Bank) gegenüber der I.________GmbH reduziert. Damit erweist sich die zweckfremde Verwendung, die in der Anklageschrift bezüglich aller drei Bauherren hauptsächlich vorgeworfen wird, nämlich, dass die überwiesenen Gelder entgegen der Treuhandverpflichtung meist primär zur Deckung des Minussaldos verwendet wurden, – unabhängig von den Einwänden der Verteidigung, die vor allem auf die Rolle der R.________(Bank) zielen – als erwiesen.