Nebst den anschaulichen Beispielen, die die Vorinstanz hierzu genannt hat, könnten viele weitere erwähnt werden, denn gemäss den entsprechenden Kontoauszügen der R.________(Bank) wurden sämtliche Teilzahlungen der Bauherren zumindest teilweise zur Deckung eines Minussaldos verwendet (vgl. pag. 467 f., pag. 471 f., pag. 476 ff., pag. 436 ff., pag. 445 ff.): Bei den Bauherren F.________ und M.________ wurden ca. 75% der gesamten Einzahlungen mit dem Minussaldo verrechnet, bei den Bauherren G.________ sogar deutlich über 95%. In der Höhe des jeweils reduzierten Minussaldos wurden auch die Forderungen der R.________(Bank) gegenüber der I.________GmbH reduziert.