Das Kontokorrentkonto der I.________GmbH wies in der Zeit, in der die Bauherren F.________, G.________ und M.________ ihre Teilzahlungen überwiesen, praktisch durchgehend einen Minussaldo, regelmässig nahe der durch die R.________(Bank) gewährten Kreditlimite von CHF 100‘000.00, auf, sodass die geleisteten Teilzahlungen bereits deshalb, entgegen der GU-Vereinbarungen bzw. GU-Erklärung, nicht für Zahlungen zu Gunsten der jeweiligen Bauprojekte, sondern vorab zur Deckung des Minussaldo verwendet wurden.