ihre Bauprojekte geleistet haben. Ferner ist der Vorinstanz auch zuzustimmen, dass aufgrund des Hinweises «Belastung e-banking» in den Kontoauszügen ausgeschlossen werden kann, dass die Transaktionen selbständig von der Bank, ohne Einverständnis des Beschuldigten, ausgelöst wurden. Das Kontokorrentkonto der I.________GmbH wies in der Zeit, in der die Bauherren F.______