Die Bank habe am 13. April 2012 mit der I.________GmbH einen neuen Kreditvertrag über CHF 1.1 Mio. abgeschlossen, diesen Kredit aber nur gerade drei Tage darauf ohne Rücksprache und ohne Einverständnis wieder entzogen. Dieser kurzfristige und unerwartete Liquiditätsentzug habe zur Zahlungsunfähigkeit der GmbH geführt. Die R.________(Bank) habe autonom über die Verwendung der Gelder entschieden; wenn sie dabei zuerst an sich gedacht und ihre Verbindlichkeiten abgebaut habe, habe dies der Beschuldigte nicht zu verantworten. Die Vorinstanz habe den Sachverhalt unvollständig festgestellt, wenn sie lapidar festhalte, die Handlungsweise des Finanzinstituts sei «hier nicht Thema» (pag.