Die Verteidigung bringt dagegen nebst dem bereits erwähnten Einwand, es sei kein System vorhanden gewesen, alte Bauprojekte mit den Einnahmen aus neueren zu finanzieren, wiederholt vor, die Hausbank der I.________GmbH trage die (Haupt-) Verantwortung dafür, dass die Gelder der Bauherren nicht wie vorgesehen hätten verwendet werden können und es zum Konkurs und Schaden für die Bauherren gekommen sei. Zur Begründung führt sie, zusammengefasst, aus, dass – wie die Kantonspolizei in ihrem Ermittlungsrapport vom 14. Oktober 2013 zutreffend festgestellt habe – die R.________(Bank) ab dem Geschäftsjahr 2012 Schlusszahlungen der Bauherren unmittelbar nach Eingang auf das Geschäftskonto der