2130, S. 38 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Die Verteidigung bringt dagegen nebst dem bereits erwähnten Einwand, es sei kein System vorhanden gewesen, alte Bauprojekte mit den Einnahmen aus neueren zu finanzieren, wiederholt vor, die Hausbank der I.________GmbH trage die (Haupt-) Verantwortung dafür, dass die Gelder der Bauherren nicht wie vorgesehen hätten verwendet werden können und es zum Konkurs und Schaden für die Bauherren gekommen sei.