Z. 5 ff.). Hinzu kommt, dass diese Zahlungen mit Sicherheit nicht selbstständig und ohne Einverständnis des Beschuldigten von der Bank ausgelöst wurden, denn die Belastungen sind jeweils unter dem Titel „Belastung E-Banking“ in den Kontoauszügen aufgeführt. Der Beschuldigte hat somit im Jahr 2012 innerhalb von zwei Monaten Gelder von insgesamt rund CHF 75‘000.00, welche zur Begleichung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit den laufenden Bauprojekten auf das Kontokorrent-Konto der R.________(Bank) einbezahlt worden sind, nicht ihrem Zweck entsprechend eingesetzt.