So wäre es ihm auch möglich gewesen, die Bauherren anzuweisen, ihre Teilzahlungen auf ein anderes Konto, ohne Zugriff der R.________(Bank) oder analog einem Klientengelderkonto beim Notar zu überweisen und so die unrechtmässige Verwendung der von den Bauherren einbezahlten Gelder zu verhindern (pag. 2128, S. 36 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung).