38 Punkt so dürftig, dass nicht darauf eingetreten werden könne (pag. 2481, Ziff. C.I.8 der Berufungsbegründung). Die drei Werkverträge enthalten keine näheren Bestimmungen darüber, wie die Ratenzahlungen zu verwenden sind. Hierfür wurden mit den Bauherren F.________ und G.________ zusätzlich je eine GU-Vereinbarung geschlossen. Soweit die Verteidigung allerdings vorbringt, darin habe sich die R.________(Bank) zur treuhänderischen Gewährleistung der zweckgebundenen Verwendung der Gelder verpflichtet, geht sie offensichtlich fehl.