Es werde ignoriert, dass es sich bei den Projekten F.________, G.________ und M.________ nicht um vollständig unabhängige Baustellen gehandelt habe, sondern sich diese Bauplätze nebeneinander befunden hätten, sie in demselben Jahr überbaut worden seien, überall die R.________(Bank) zur Finanzierung eingesetzt worden sei und die I.________GmbH jeweils dieselben Unternehmer eingesetzt habe. Eine Einzelfallbetrachtung sei daher von vornherein unkorrekt, sondern die Gesamtüberbauung sei als Gesamtes zu behandeln. Die I.________GmbH sei als Generalunternehmerin aufgetreten und habe dazu Werkverträge abgeschlossen.