je eine Generalunternehmervereinbarung (nachfolgend: GU-Vereinbarung) abschloss (GU-Vereinbarung F.________ vom 6./10./11. April 2011, pag. 753 f.; GU-Vereinbarung G.________ vom 22. Dezember 2011/3./9. Januar 2012, pag. 942 f.). In Ziffer 1 der GU-Vereinbarungen verpflichtete sich die I.________GmbH als Generalunternehmerin gegenüber der R.________(Bank) und gegenüber den Bauherren, die von letzteren auf das Konto des Generalunternehmers überwiesenen Beträge für das jeweilige Bauprojekt zu verwenden.