Obwohl die Optionen bzw. das Konto bei der U.________(Broker) per Ende 2008 einen Saldo von nurmehr ca. USD 94‘350.55 aufwies und er bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückzahlung erhalten hatte, investierte der Beschuldigte über die U.________(Broker) im Jahr 2009 erneut Firmengelder im Umfang von USD 394‘885.00 (CHF 448‘620.75) in Optionen. Am 25. März 2009 erfolgte eine Rückzahlung von USD 108‘000.00 (CHF 121‘467.60) an die I.________GmbH. Für den Rest der bis dahin investierten USD 729’777.50 (CHF 839‘845.31) resultierte ein Verlust.