314 Z. 176–177; vgl. auch die Aussagen des Beschuldigten auf pag. 2009 Z. 33–47, wonach er sich bemüht habe, einen Sanierungsplan zu machen und unter anderem bei der R.________(Bank) vorgesprochen habe). 9.6.4 Für die Kammer steht damit, zusammengefasst, als rechtsrelevanter Sachverhalt fest, dass der Beschuldigte als verantwortliches Organ der I.________GmbH im Jahr 2008 Firmengelder von insgesamt USD 334‘892.50 (CHF 391‘224.56) an die U.________(Broker) überwiesen hat zum Kauf von Optionen.