Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Geschäftstätigkeit noch ein paar Jahre fortgesetzt wurde. Mit der Investition im Jahr 2012 wurden der Gesellschaft flüssige Mittel von CHF 69‘684.06 entzogen, welche sehr dringend zur Begleichung von zahlreichen fälligen Forderungen – und letztlich auch zur möglichen Abwendung des Konkurses – benötigt worden wären. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Zahlungsunfähigkeit ist damit evident. Dass die R.________(Bank) sich dazu veranlasst sah, ihre Interessen durch Kündigung und Rückforderung der Kredite zu wahren und